Betriebstechnik und Prüfungen

Das Überwachen und regelmäßige Prüfen von Starkstromanlagen, von Melde- und Kommunikationssystemen und Anlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik gehören ebenso zu unserem Aufgabengebiet wie die Analyse von Störungen und das Instandsetzen von Anlagen.

BGV A3, ehemals VBG 4, ist eine Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV). Sie ist eine von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschrift.

Die BG-Vorschriften stellen ein so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

Die „BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ regelt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten.

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV A3 wurde durch die Berufsgenossenschaft erarbeitet und verabschiedet. Die BGV A3 trat erstmalig am                1. April 1979 in Kraft und konkretisiert die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Seit 2007 existierte die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen". Sie sollte die BGV A3 komplett ersetzen. Doch am 16.07.2010 setzte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die TRBS 2131 wegen formaljuristischer Mängel außer Kraft. Die Aufhebung dieser Technischen Regel für Betriebssicherheit kam selbst für viele Fachleute des betrieblichen Arbeitsschutzes sehr überraschend.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung geeigneter Maßnahmen.

Die TRBS 2131 trat im November 2007 in Kraft. Sie galt für die Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen durch.

  • elektrischen Schlag
  • Störlichtbogen
  • elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und statische Elektrizität


Im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Beispielhaft genannt wurden Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten oder Dritten. Das Überwachen und regelmäßige Prüfen von Starkstromanlagen, von Melde- und Kommunikationssystemen und Anlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik gehören ebenso zu unserem Aufgabengebiet wie die Analyse von Störungen und das Instandsetzen von Anlagen.


Leistungen: Prüfungen

  • VDE 0701-0702, Prüfung der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis 1000 V~ / 1500 V= nach Instandsetzung, Änderung und bei Wiederholungsprüfungen
  • VDE 0105, Teil 1, Teil 100, Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten, die fest mit der elektrischen Anlage verbunden ist / Betrieb von Starkstromanlagen
  • VDE 0751 (DIN EN 62353), Wiederholungsprüfungen und Prüfungen nach Instandsetzung von medizinischen elektrischen Geräten
  • VDE 0100, Teil 610 (IEC/EN 61557), Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
  • VDE 0113 (EN 60204) Teil 1, Sicherheit von Maschinen - Elektrische Sicherheit von Maschinen
  • Betriebssicherheit (BGV3/TRBS 2131/VBG4)